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   OLG Frankfurt, 13.07.1978 - 20 W 247/78   

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https://dejure.org/1978,9542
OLG Frankfurt, 13.07.1978 - 20 W 247/78 (https://dejure.org/1978,9542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.1978 - 20 W 247/78 (https://dejure.org/1978,9542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 1978 - 20 W 247/78 (https://dejure.org/1978,9542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumswohnung; Tierhaltung; Haltung; Hunde; Katzen; Tiere; Zwangsgeld; Eigentümerbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 27.01.1972 - 11 W 53/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.1978 - 20 W 247/78
    Eine Einschränkung ergibt sich zwar daraus, daß nur ein ordnungsgemäßer Gebrauch beschlossen werden kann, was dann nicht der Fall wäre, wenn die Wohnungseigentümer ein grundsätzliches Verbot jeglicher Tierhaltung ausgesprochen hätten (vgl. Bärmann, a.a.O., § 15 Rdnr. 8; Weitnauer-Wirths, a.a.O., § 15 Rdnr. 3; KG KJW 56, 1680; BayObLG MDR 72, 516).

    Mit der Beschränkung der Tierhaltung auf einen Hund und eine Katze - eine Haltung anderer Kleintiere wie Goldhamster, Zierfische und Vögel stört im allgemeinen nicht, und kann deshalb nicht untersagt werden (vgl. Diester, a.a.O., Rdnr. 207) - hält sich der Beschluß der Wohnungseigentümer vom 18.8.1975 im Rahmen eines zulässigen Maßes der Tierhaltung, bei der eine Belästigung der übrigen Hausbewohner vermieden werden kann (vgl. KG NJW 56, 1680; BayObLG MDR 72, 516 - je für zwei Katzen).

    Es muß vielmehr erlaubt sein, solchen Belästigungsquellen durch angemessene Vorkehrungen zu begegnen, wie hier durch Bestimmung einer vertretbaren Zahl erlaubter Tiere (vgl. BayObLG MDR 72, 516).

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.1978 - 20 W 247/78
    Soweit es die Antragsgegnerin wegen der Anfechtung des Beschlusses vom 18.8.1975 und des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Anfechtungsfrist von einem Monat ( §§ 23 IV WEG , 22 II FGG ; vgl. BGH NJW 70, 1316) an das Amtsgericht verwiesen hat, hat die Antragsgegnerin diesen abtrennbaren Teil des Verfahrensgegenstandes ausdrücklich nicht zum Gegenstand der sofortigen weiteren Beschwerde gemacht, und das Rechtsbeschwerdegericht hat sich bei seiner Nachprüfung zumal im echten Streitverfahren im Rahmen des Verfahrensgegenstandes und des Antrags des Beschwerdeführers zu halten (vgl. Bärmann, a.a.O., § 45 Rdnr. 59; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 23 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.1978 - 20 W 247/78
    Die Pflicht zum Sühneversuch in einer mündlichen Verhandlung besteht nämlich dann nicht, wenn er von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. KG WM 72, 711; OLGZ 70, 200; OLG Stuttgart NJW 74, 2137) oder wenn der Gegenstand des Streits keinen Raum für ein sachgerechtes Vergleichsgespräch läßt (vgl. BayObLG NJW 73, 152).
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